Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Orbidental e.K.
1. Allgemeines
1.1 Aufträge zwischen Orbidental e.K. und unseren Auftraggebern für zahntechnische Leistungen
werden nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchgeführt. Sie gelten für die
gesamte Geschäftsbeziehung sowie für alle zukünftigen Aufträge, auch wenn sie nicht
nochmals gesondert vereinbart werden.
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
Auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Bedingungen wirksam.
1.3 Orbidental e.K. liefert sowohl im Inland als auch im Ausland hergestellten Zahnersatz, der
deutschen Qualitätsstandards entspricht und ausschließlich aus ISO- und CE-zertifizierten
Materialien besteht.
2. Auftragserteilung und Haftung des Auftraggebers
2.1 Ein Auftrag gilt als erteilt mit der Übermittlung eines Abdrucks und des dazugehörigen
Auftragszettels. Eine Rücknahme des Auftrags ist ausgeschlossen.
2.2 Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die korrekte Ausfüllung des Auftragszettels
bzw. der Verschreibung.
2.3 Der Auftraggeber gewährleistet, dass alle zur Verfügung gestellten Materialien vor dem
Versand an Orbidental e.K ordnungsgemäß desinfiziert wurden.
2.4 Unsere Internationale Partnerlabore sind nach ISO 13485:2016 (Qualitätsmanagement für
Medizinprodukte) zertifiziert und fertigen alle Arbeiten mit größter Sorgfalt an. Wir
übernehmen jedoch keine Haftung für die Qualität der vom Auftraggeber übergebenen
Modelle oder Unterlagen. Falls Arbeitsunterlagen mangelhaft erscheinen, können diese
zurückgewiesen werden.
2.5 Der Auftraggeber haftet für alle von ihm zur Verfügung gestellten Materialien und
Zubehörteile. Misserfolge aufgrund fehlerhafter Materialien gehen nicht zu Lasten von
Orbidental e.K.
2.6 Bei kostenverursachenden Auftragsänderungen behält sich Orbidental e.K. vor, vor
Produktionsbeginn das schriftliche Einverständnis des Auftraggebers einzuholen.
3. Lieferzeit und Versand
3.1 Orbidental e.K. übernimmt die Kosten für eine tägliche Abholung und Lieferung pro
Auftraggeber. Kosten für weitere Abholungen am selben Tag gehen zu Lasten des
Auftraggebers.
3.2 Lieferzeiten sind annähernd angegeben und sind nicht verbindlich, es sei denn, es wurde
ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt.
3.3 Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur,
Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den
Auftraggeber über.
4. Sachmängelhaftung
4.1 Gelieferte Gegenstände sind unverzüglich zu überprüfen. Offensichtliche Mängel müssen
innerhalb von zehn Werktagen nach Ablieferung schriftlich gerügt werden.
4.2 Jede Rücksendung zur Nachbesserung muss alle zuvor gelieferten Arbeiten umfassen.
Andernfalls kann Orbidental e.K die Gesamtheit der neu gefertigten Arbeiten in Rechnung
stellen.
4.3 Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt eine Nacherfüllung durch Nachlieferung oder
Nachbesserung, wobei Orbidental e.K das Wahlrecht zwischen diesen hat.
5. Gewährleistung
5.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt für festen Zahnersatz 2 Jahre und für herausnehmbaren
Zahnersatz 1 Jahr nach Lieferdatum. Für Veneers, Aufbissschienen und provisorischen
Zahnersatz gelten gesonderte Fristen.
5.2 Orbidental e.K garantiert die Nachbesserung bis zum perfekten Sitz des Zahnersatzes im
Mund des Endkunden.
6. Preise, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Preise ergeben sich aus der aktuellen Preisliste von Orbidental e.K. Kostenanschläge sind
schriftlich und gelten für 3 Monate.
6.2 Rechnungen sind netto innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu begleichen. Bei
Zahlungsverzug können Verzugszinsen berechnet werden.
6.3 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen ist nur
zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum von
Orbidental e.K.
8. Aufbewahrungspflicht und Entsorgung
Der Auftraggeber ist für die Entsorgung nicht mehr verwendbarer Modelle und die Einhaltung
der Aufbewahrungspflicht verantwortlich.
9. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der
Sitz von Orbidental e.K.